Radtreffs bis 10 Personen ab sofort wieder möglich

Darauf haben viele Radler schon gewartet: Ab dem 10. Juni sind Radtreffs bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum wieder möglich.

Hier der Text der aktuellen FAQ zur Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Ergänzend aus den FAQ:
Der Mindestabstand innerhalb der Gruppe muss untereinander nicht eingehalten werden.

Und hier eine Ergänzung von Herrn Kretschmann:
“Seit heute gilt in Baden-Württemberg eine neue gelockerte Corona-Verordnung. Im privaten Raum dürfen sich jetzt bis zu 20 Personen treffen. Im öffentlichen Raum haben wir die Kontaktbeschränkungen gelockert. Jetzt dürfen sich wieder bis zu zehn Personen treffen. Das gilt auch für Wander- oder Laufgruppen oder das gemeinsame Radfahren. “

Was bedeutet das für uns?

Bitte beachte, dass diese Regelung derzeit nur in Baden-Württemberg gilt. In Bayern ist immer noch die 2-Haushalte-Regelung bindend. In Österreich haben wir keine vergleichbare Regelung gefunden, es gilt ein Mindestabstand von 2 m.

  1. AOK-Radtreff
    Wir wollen den Radtreff ab dem Dienstag, 30.6.2020 wieder anbieten. Die Kommunikation über die anderen Medien wird zeitnah erfolgen. Wir werden darauf achten, dass die Gruppen nicht größer als 10 Personen werden. Wir treffen uns ab dem 30.06.2020 jeden Dienstag wie gewohnt um 17:30 Uhr auf dem Parkplatz der Realschule in der Abt-Hyller-Strasse in Weingarten.
  2. Andere durch Vereinsmitglieder angebotene Ausfahrten (Oldies, Alfred, usw.)
    Diese Ausfahrten können aus unserer Sicht ab sofort wieder unter Beachtung der oben beschriebenen Vorgaben angeboten werden.

    Hierzu noch eine Empfehlung vom WRSV:

    Dabei ist zu beachten, dass durch die bei sportlicher Anstrengung hervorgerufene stärke Atmung im Infektionsfall eine größere Infektionsgefahr durch die Verteilung der Aerosole im Fahrtwind besteht. Hier hat der WRSV vor einigen Wochen einen größeren Abstand zwischen den in Gruppen fahrenden Radlern von 10 Metern und mehr empfohlen, sofern es die Verkehrsitution erlaubt. Hier handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um eine zwingende Vorschrift. Aus eigenem Interesse sollte deshalb auf Windschattenfahren vorerst verzichtet werden.

Ähnliche Beiträge