Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer
Seit kurzem ist der neu Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für Radfahrer in Kraft getreten. Sind einige neue Tatbestände dazugekommen, deswegen lohnt sich ein Blick darauf..
Hier geht es zum Rat und Recht
Tatbestand | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | Punkte |
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Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Befahren einer Einbahnstraße oder eines Kreisverkehrs in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs | 55 Euro | 70 Euro | 80 Euro | 100 Euro | |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone | 25 Euro | 30 Euro- | 35 Euro- | 40 Euro | |
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | – | – | ||
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst | 15 Euro | – | – | – | |
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | 40 Euro | |
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert | – | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Freihändig fahren | 5 Euro | ||||
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 Euro | ||||
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger | 5 Euro | ||||
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 Euro | – | 25 Euro | 35 Euro | |
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 Euro | 25 Euro | 35 Euro | ||
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 Euro | ||||
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | ||||
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 Euro | ||||
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt | 55 Euro | ||||
Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 Euro | 100 Euro | 120 Euro | 1 | |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 10 Euro | 160 Euro | 180 Euro | 1 | |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 Euro | 2 | |||
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 Euro | ||||
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 15 Euro |